Es ist wichtig, dass Sie, Ihre Familie und Ihre Angestellten das richtige Visum bekommen. Wenn Sie nur als Tourist oder Investor vorübergehend einreisen, dann ist das für einen EU-Bürger im Allgemeinen relativ unproblematisch.
Wenn Sie jedoch länger in USA leben oder gar einwandern wollen, macht es zunächst einmal einen großen Unterschied, ob Sie nur dort leben oder auch dort arbeiten wollen. Oder ob Sie eventuell sogar eine US-Staatsbürgerschaft anstreben. Einen großen Unterschied kann es auch machen, ob Sie alleine oder mit Familie, eventuell sogar mit minderjährigen Kindern, übersiedeln wollen.
Wesentlich ist hierbei, dass Sie bereits die ersten Schritte zielgerichtet und richtig gestalten.
Wir kümmern uns darum!
TYP |
PERSONEN |
BEGRENZUNGEN |
BESONDERHEITEN |
F-1 |
Studenten |
Nur Studienzwecke, zeitlich begrenzt |
Beschränkte Arbeitserlaubnis aber nur für praktische Ausbildung im Zusammenhang mit dem Studienfach |
J-1 |
Studenten/Teil- zeibeschäftigte |
Nur Studien- oder Ausbildungszwecke, zeitlich begrenzt |
Um anderen Visumsstatus zu bekommen, 2 Jahre Rückkehr in Heimatland erforderlich |
B-1 |
Geschäfts- reisende |
Normalerweise nur für 6 Monate, für Geschäftstreffen, Verkäufe oder unentgeltliche Tätigkeiten. Erneuerungserfordernis. |
Erlaubt beschränkte Geschäftsaktivitäten, aber in USA darf kein Gehalt bezogen werden. |
E-2 |
Befristete Investments |
Nichteinwanderungsvisum für die Dauer des Investments, Ehepartner und Kinder dürfen nicht arbeiten, "wesentliches" Investment erforderlich |
Status kann nicht in Daueraufenthaltsgenehmigung geändert werden. |
H-1B |
Spezialisten |
Nichteinwanderungsvisum für Personen mit besonderen beruflichen Qualifikationen. Befristet auf die Dauer der Tätigkeit. Gehalt muß gleich oder größer sein als Gehalt für gleichgestellte US-Arbeitnehmer. Ehepartner und Kinder dürfen nicht arbeiten. |
Beschränkt auf 3 Jahre, es kann einmal verlängert werden. Mittels einer "Labor Certification" kann es zur Daueraufenthaltsgenehmigung führen. |
L-1 |
Mitarbeiter internationaler Konzerne |
Nichteinwanderungsvisum für Dauer des Anstellungsverhältnisses. Ehepartner und Kinder dürfen nicht arbeiten. |
Wird für neue Unternehmungen für 1 Jahr ausgestellt, Erneuerung nicht gewährleistet. Hohe Abweisungsrate durch Konsulate. Kann zur Daueraufenthaltsgenehmigung führen |
EB-5 |
Aktive Investitionen von US$ 500.000.- bis 1.000.000.- |
Daueraufenthaltsgenehmigung, freie Einreise, beliebiger Aufenthalt, Arbeitserlaubnis, auch für Ehepartner und unverheiratete Kinder bis 21. |
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Stand: Dezember 2005
Unsere gegenwärtige Promotion: Tubac
last modified: 01/08/08 08:30